Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)

Betriebsmedizin (Arbeitsmedizin) gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
Dies umfasst unter anderem
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersucheungen gemäß arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung in Ihren Räumlichkeiten.
- Durchführung der vorgeschriebenen G Untersuchungen laut der Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Mitwirkung im Rahmen des Arbeitssicherheitsausschusses sowie an Betriebsbegehungen
- Durchführung von Eignungsuntersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei Schutzausrüstung sowie Arbeitsplatzergonomie

Untersuchung des Sehvermögens für Führerscheine (LKW-, Bus- und Taxifahrer)
Gemäß den geltenden Regelungen für die Beantragung und Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sowie für die Verlängerungen der Klasse 2 bieten wir die Untersuchung und Bescheinigung des Sehvermögens mit modernsten Medizingeräten an.